Förderung möglich

Was bietet mir das Förderprogramm?

Die Förderung soll Bürger:innen des Freistaates Sachsen zur Reparatur privat genutzter defekter Elektro- und Elektronikgeräte ermutigen. Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.

  • Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 200 EUR je Reparatur) bei einem Mindestrechnungsbetrag von 115 EUR
  • Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr können gefördert werden
Zum Förderprogramm(öffnet in einem neuen Fenster)

Über den Antrag entscheidet die Förderstelle, nicht wir. Bedingungen und Fristen stehen auf deren Seite.

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