Jede Bewertung wird einzeln überprüft, um festzustellen, ob ein Verbraucher die Dienstleistungen bei uns tatsächlich in Anspruch genommen hat.

Neben den Einzelbewertungen sind auch die Gesamtbewertungen – also die Note, die ein einzelnes Produkt z. B. durch Addition der Produktbewertungen erhält – eine Hürde, die es zu überwinden gilt. Da Gesamtwertungen oft als Blickfang gemeinsam mit dem Artikelbild genutzt werden, ist es nur logisch, dass für den Verbraucher erkennbar sein muss, ob sich diese Gesamtbewertungen aus geprüften oder ungeprüften zusammensetzen. Was ist aber, wenn sowohl geprüfte, als auch ungeprüfte Bewertungen in das Gesamtergebnis einfließen? In so einem Fall ist es empfehlenswert, das Gesamtergebnis als „ungeprüft“ zu kennzeichnen, da die Einbeziehung von nicht-verifizierten Rezensionen dafür sorgt, dass das Gesamtergebnis so gesehen nicht geprüft ist; zum anderen könnte bei der Das kann durch einen Text direkt unter den Sternchen geschehen. Wenn geschrieben wird, dass es sich um geprüfte Überprüfungen handelt, muss wiederum das “Wie” aus Schritt 2 erläutert werden. Aus Platzgründen bietet sich oft eine sichtbare Verlinkung zur Erklärung. Auch Sternchenhinweise sind möglich, sofern sie schnell auffindbar und gut lesbar sind.