Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Reparaturen

der Firma One-Handyrepair

Geltungsbereich

Reparaturen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden
Bedingungen zustande. Der Kunde akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB genannt) der One-Handyrepair mit der Beauftragung der Reparatur.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennen wir nicht an.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir trotz Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die
Reparatur vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Bedingungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Zustandekommen des Vertrages

Alle Angebote der One-Handyrepir sind freibleibend und unverbindlich.
Wird die zu reparierende Sache in einem unserer Shops zur Reparatur abgegeben, so
gilt die Reparatur als beauftragt, wenn der Kunde diese nach Erhalt des
Kostenvoranschlags beauftragt.
Wird die zu reparierende Sache an unsere Zentrale versendet, erhält der Kunde eine
Empfangsbestätigung. Danach wird dem Kunden ein kostenpflichtiger
Kostenvoranschlag über den angegebenen Fehler zugesandt. Dieser ist vom Kunden
schriftlich per Mail oder Fax zu bestätigen.
Alle Angebote von One-Handyrepir sind unverbindlich und freibleibend.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Eine Verwendung von Originalersatzteilen kann nicht immer garantiert werden, da
diese teilweise nur eingeschränkt dem Markt zur Verfügung stehen. One-Handyrepir
verwendet immer die besten für One-Handyrepir verfügbaren Ersatzteile.

Leistungen

One-Handyrepir repariert Telekommunikationsgeräte und Tablets im Rahmen
des abgeschlossenen Vertrages. Geräte, die durch unsachgemäße Handhabung einen
Schaden aufweisen (z.B. Bruchschäden, Sturzschäden, Flüssigkeitsschäden), sind im
Regelfall außerhalb der Gewährleistung und Garantie. One-Handyrepir prüft
nicht die Garantiefähigkeit des Gerätes, dies ist Sache des Kunden. Ist das Gerät trotz
der vorbenannten Schäden reparabel, so erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag für
das betroffene Gerät.
Wenn der Kunde dieses Angebot nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Erstellung
des Kostenvoranschlags annimmt, wird das defekte Gerät unrepariert an den Kunden
zurück geschickt. In diesem Fall kann One-Handyrepir eine
Überprüfungspauschale in Höhe von 20 € in Rechnung stellen.
Treffen Geräte unfrei bei One-Handyrepir ein, so kann die Annahme verweigert
werden. Sollte es doch zu einer Annahme kommen, so kann One-Handyrepir
die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Alle Teile, die One-Handyrepir im Rahmen der Reparatur austauscht, gehen
automatisch und ohne Bezahlung in das Eigentum der One-Handyrepir über.
Der Einsender hat dafür Sorge zu tragen, dass nur das defekte Gerät ohne Zubehörteile
sicher versendet wird. Für versendete Zubehörteile, die keinen Defekt aufweisen,
übernimmt One-Handyrepir keine Haftung.
Im Rahmen der Reparatur, Lagerung oder dem Versand von defekten Geräten, kann
One-Handyrepir zusätzliche Dienstleister beauftragen.
Der Kostenvoranschlag entspricht lediglich einer Berechnung der voraussichtlichen
Kosten.
One-Handyrepir übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des
Kostenvoranschlags. Im Rahmen der beauftragten Reparatur können weitere – vorher
nicht feststellbare – Defekte festgestellt werden. Ergibt sich während der eigentlichen
Reparatur eine wesentliche Überschreitung der veranschlagten Kosten, so informiert
One-Handyrepir den Kunden umgehend über die neue Sachlage. In einem
solchen Fall hat der Kunde das Recht, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen werden dem Kunden, gemäß der
gültigen Preisliste, in Rechnung gestellt.
Sollte bei der Reparatur durch das Öffnen des Gerätes eine Beschädigung entstehen,
die nicht vorher mit dem Kunden abgesprochen und beauftragt war, ersetzt
One-Handyrepir dem Kunden das beschädigte Teil kostenfrei durch das bestmögliche für
One-Handyrepir verfügbare Ersatzteil.

Sicherung von Daten

Vor Übergabe des defekten Gerätes an One-Handyrepir muss der Kunde
sicherstellen, dass alle gespeicherten Daten gelöscht oder auf anderen Datenträgern
gesichert sind, da es während der Reparatur zu einem vollen bzw. partiellen
Datenverlust kommen kann.
Hat der Kunde bei Beauftragung der Reparatur ausdrücklich um eine Datensicherung
durch One-Handyrepir gebeten, so wird One-Handyrepir versuchen, die
Daten zu erhalten oder extern zu speichern.
Bei dem Versuch der Datenspeicherung kann es zu vollständigen oder partiellen
Datenverlusten kommen. Im Falle des vollständigen Fehlschlagens der
Datensicherung entstehen dem Kunden keine Kosten, ansonsten gilt die aktuelle
Preisliste im Falle einer vollständigen oder teilweisen Sicherung der Daten durch
One-Handyrepir.

Preise, Vergütung, Versand und Zahlungsbedingungen

Für Reparaturleistungen, Serviceleistungen und notwendige Auslagen gilt die zum
Zeitpunkt der Erbringung gültige Preisliste. Dies gilt insbesondere für die Erstellung
des Kostenvoranschlags und die beauftragte Datensicherung. Die Vergütung ist sofort
nach Zugang der Rechnung fällig. Die Zahlungsmöglichkeiten können nach Art der
Beauftragung variieren ( z.B. Shop oder online ) und sind der jeweils gültigen
Preisliste zu entnehmen.
One-Handyrepir entscheidet nach billigem Ermessen über die Art des
Versandes. In der Regel erfolgt der Versand ab Sinn-Fleisbach, dem Sitz der
One-Handyrepir gemäß den aktuellen Bedingungen der Preisliste. Der Versand

ist auf der Rechnung des Kunden aufgeführt. Ausgenommen hiervon sind gesonderte
Zuschläge für Nachnahmebearbeitung, die durch den Paketdienst erhoben werden.
Ist der Kunde ein Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Sache durch den
Paketdienst an den Verbraucher über.
Ist der Kunde ein Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware – im Falle des Versendens – mit Übergabe der
Ware an den beauftragten Paketdienst über.
Gerät der Kunde mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, so werden die
geschuldeten Beträge mit 5% über dem aktuellen Basiszins verzinst.

Zurückbehaltungsrecht, unterlassene Abholung

Aufgrund der lt. Auftrag erbrachten Leistungen und sämtlicher Forderungen steht
One-Handyrepir ein Pfandrecht an Geräten zu, die in Folge des Auftrages in
den Besitz von One-Handyrepir gelangt sind. Wird ein repariertes Gerät bei
Nachnahmeversand nicht angenommen oder es kann aus anderen Gründen (z.B. nicht
mehr aktuelle Adresse) nicht zugestellt werden, so wird One-Handyrepir den
Kunden auffordern, das Gerät binnen eines Monats abzuholen. Gleichfalls kann das
Gerät auf Wunsch des Kunden nochmals kostenpflichtig zugesandt werden. Führen
diese Versuche auch nicht zum Erfolg, kündigt One-Handyrepir dem Kunden
an, zu welchem Preis das Gerät veräußert werden soll.
Einen Monat nach Ablauf dieser Ankündigung ist One-Handyrepir berechtigt,
dieses Gerät zu verwerten.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen
gesetzlichen Vorschriften. Hierbei gilt immer die kürzeste vom Gesetzgeber verlangte
Gewährleistungspflicht. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber
One-Handyrepir gilt die Regelung Haftung dieser AGB.
Durch einen Eingriff von One-Handyrepir erlischt die Herstellergarantie,
sofern noch vorhanden.
Von der Gewährleistung auf durch One-Handyrepir verbaute Teile sind
Schäden ausgenommen, die auf unsachgemäße Handhabung oder Vorsatz des Kunden
zurückzuführen sind. Insbesondere – aber nicht nur – mechanische Einwirkungen oder
Einwirkung durch Flüssigkeiten.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Geräte, die zur Reparatur eines
Flüssigkeitsschadens ( Eindringen von Flüssigkeit, auch geringen Mengen, in das
Gerät bzw. Kondenswasser ) bei One-Handyrepir bearbeitet werden. Bei
Flüssigkeitsschäden kann nur eine Herstellung der Funktionalität versucht werden,
deren Dauer aufgrund möglicher fortschreitender Korrosion nicht gesichert ist. Ein
solcher Versuch geschieht mit dem Wissen und der Billigung des Kunden, dass bei
Korrosionsschäden kein kurzfristiger oder dauerhafter Erfolg garantiert werden kann.
Bei vom Hersteller in irgendeiner Form als flüssigkeitsdicht deklarierten Geräten kann
die Flüssigkeitsdichtigkeit aufgrund des Öffnens des Gerätes nach Durchführung der
Reparatur nicht mehr gewährleistet werden. Eine hundertprozentige Versiegelung des
Gerätes kann nur werkseitig gewährleistet werden.

Haftung

One-Handyrepir haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zu Gunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von One-Handyrepir, sofern der
Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Eine erfolgreiche Reparatur kann nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf
Wiederherstellung des vor dem Reparaturversuch bestandenen Zustandes besteht nicht.
Von dem vorher beschriebenen Haftungsausschluss ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Von dem
Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von One-Handyrepir,
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Kunde ist verpflichtet, von den Daten, die er auf dem Gerät gespeichert hat, nach
eigenen Bedürfnissen Sicherungskopien anzufertigen. Diese Sicherungen muss er
persönlich aufbewahren. Für den Datenverlust haftet One-Handyrepir insoweit
nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde versäumt hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten
mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Datenschutz

Der Kunde und One-Handyrepir verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen
Datenschutz Bestimmungen bei der Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten. Diese
Bestimmungen sind auch von den Mitarbeitern der Vertragspartner zu erfüllen. Die
Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, auf Verlangen die Einhaltung dieser
Verpflichtungen in der nach dem Gesetz erforderlichen Form nachzuweisen.

Schlussbestimmungen

Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Als
Gerichtsstand bei Verträgen mit Unternehmen und juristischen Personen gilt
ausschließlich der Sitz von One-Handyrepir. Ist der Kunde Verbraucher gilt
dies auch, wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen darüber hinausgehender schriftlicher Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder schriftlichen Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen und vertraglichen Zweck der Bestimmungen oder Vereinbarungen am
nächsten kommt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.